Satzung der Typographischen Gesellschaft M�nchen e.V.
Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 22. April 2008

� 1 Name, Sitz und Gesch�ftsjahr

1. Der Verein f�hrt den Namen Typographische Gesellschaft M�nchen e.V. Sie wird im folgenden tgm genannt. Sie ist im Vereinsregister des Amtsgerichts M�nchen eingetragen.

2. Sitz der tgm ist M�nchen.

3. Gesch�ftsjahr der tgm ist das Kalenderjahr.


� 2 Zweck

1. Die tgm verfolgt ausschlie�lich und unmit-telbar gemeinn�tzige Zwecke im Sinne des Abschnittes �Steuerbeg�nstigte Zwecke� der Abgabenordnung.

2. Zweck der tgm ist die F�rderung von Bildung und Fortbildung.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Kurse, Vortr�ge, Ausstellungen und Publikationen in allen Berei-chen der grafischen Industrie und verwandter Sachgebiete.


� 3 Selbstlosigkeit und Verm�gensbildung

1. Der Verein ist selbstlos t�tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel der Vereins d�rfen nur f�r die satzungs-gem��en Zwecke verwendet werden. Die Mit-glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.


� 4 Mitgliedschaft

Die tgm besteht aus:

1. Ordentlichen Mitgliedern
Ordentliches Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, die im Besitz der b�rgerlichen Ehrenrechte ist.

2. F�rdernden Mitgliedern
F�rderndes Mitglied kann jede nat�rliche oder juristische Person werden.

3. Ehrenmitgliedern
Zu Ehrenmitgliedern k�nnen nur nat�rliche Personen aus 1. und 2. ernannt werden. Ernennung erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung.


� 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der tgm beginnt mit Zahlung von Aufnahmegeb�hr und Mitglieds-beitrag. Die Aufnahme bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der Satzung der tgm.
Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt
Er kann zum Jahresende erfolgen und ist nur wirk-sam, wenn er sechs Wochen vorher der tgm schriftlich mitgeteilt wird.

b) durch Ausschluss
Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschluss ein Mitglied wegen Versto�es gegen die Satzung ausschlie�en. Das Mitglied muss schriftlich benachrichtigt werden. Es hat innerhalb von zwei Wochen die M�glichkeit zum schriftlichen Einspruch. Der Einspruch muss in der n�chsten Mitgliederversammlung behandelt werden. Wird der Mitgliedsbeitrag bis Ende des Gesch�fts-jahres trotz Mahnung nicht bezahlt, gilt das Mitglied als ausgeschlossen. Einspruch zur n�chsten Mitgliederversammlung ist in diesem Fall nur zul�ssig, wenn der r�ckst�ndige Mitgliedsbeitrag voll bezahlt ist.


� 6 Aufnahmegeb�hr und Beitrag

Aufnahmegeb�hr und Mitgliedsbeitrag f�r die ordentlichen und f�rdernden Mitglieder werden in der Mitgliederversammlung festgelegt. Der j�hrliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. Januar des laufenden Jahres voll zu entrichten.


� 7 Organe

Die Organe der tgm sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
�ber alle Beschl�sse der Organe sind Protokolle zu f�hren und vom Schriftf�hrer zu unter-schreiben.


� 8 Mitgliederversammlung

1. Ordentliche Mitgliederversammlung
a) Der Vorstand beruft j�hrlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie soll im ersten Quartal des Gesch�ftsjahres stattfinden.
b) Die Einladung erfolgt drei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
c) Mitglieder k�nnen bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich Antr�ge stellen.
d) In der Mitgliederversammlung spontan gestellte Antr�ge werden nur dann behandelt, wenn sie von der absoluten Mehrheit der Anwesenden (mindestens 51%) zugelassen werden.

2. Au�erordentliche Mitgliederversammlungen k�nnen vom Vorstand jederzeit einberufen werden.
a) Sie m�ssen einberufen werden, wenn dies mindestens 10% der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr�nde schriftlich beantragen.
b) Die Einladung zur au�erordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt eine Woche vorher schriftlich.
c) � 8 Absatz 1d gilt auch hier.


� 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen werden vom Ersten Vorsitzenden oder Zweiten Vorsitzenden geleitet.

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung beschlie�t �ber:
a) Wahl von Vorstand und Rechnungspr�fern
b) Ernennung eines Wahlausschusses
c) Entlastung des Vorstandes
d) Genehmigung des Jahresabschlusses
e) Vorliegende Antr�ge
f) Festsetzung der Mitgliedsbeitr�ge und der Aufnahmegeb�hr
g) Satzungs�nderungen

2. Die au�erordentliche Mitgliederversammlung ist zust�ndig f�r die Behandlung der beantragten Themen.


� 10 Beschlussf�higkeit der Mitgliederversammlung

1. Jede Mitgliederversammlung ist beschlussf�hig ohne R�cksicht auf die Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder.

2. Jedes anwesende ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Abgestimmt wird durch Handzeichen.

3. Nichtmitglieder haben kein Stimmrecht.

4. Der Vorsitzende oder der Vorsitzende des Wahlausschusses kann in Einzelf�llen schriftliche, geheime Abstimmung vorschlagen. Entscheidend ist die absolute Mehrheit der anwesenden tgm-Mitglieder.


� 11 Der Vorstand

Er besteht aus:
* dem Ersten Vorsitzenden
* dem Zweiten Vorsitzenden
* dem Schatzmeister
* dem Schriftf�hrer.

Die T�tigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Das Mandat des Vorstandes dauert zwei Jahre. Es beginnt unmittelbar nach der Wahl und endet mit Arbeitsaufnahme des neu gew�hlten Vorstandes.


� 12 Aufgaben des Vorstandes

1. Der Vorstand im Sinne des � 26 BGB ist der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftf�hrer. Vertretungsberechtigt sind der Erste Vorsitzende und der Zweite Vorsitzende je einzeln.

2. Dem Schatzmeister obliegt das Kassen- und Rechnungswesen.

3. Der Vorstand gibt sich eine Gesch�ftsordnung.


� 13 Aufgaben der Rechnungspr�fer

Beiden Rechnungspr�fern steht jederzeit Pr�fung der Kasse und Einsichtnahme in die Gesch�fts-b�cher und sonstigen Unterlagen zu.


� 14 Wahl des Vorstandes, der Rechnungspr�fer und des Wahlausschusses

1. Die Wahl erfolgt in einer ordentlichen Mit-gliederversammlung. Alle Kandidaten werden auf einem Stimmzettel aufgef�hrt. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gew�hlt. Bei Stimmen-gleichheit erfolgt Stichwahl.

2. Wahlvorschl�ge f�r einzelne Mitglieder oder den gesamten Vorstand m�ssen sp�testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schrift-lich eingereicht werden. Sie bed�rfen der Unter-schrift von drei Mitgliedern.

3. Bisherige Vorstandsmitglieder k�nnen einzeln oder in ihrer Gesamtheit kandidieren. Hier gen�gt die schriftliche Erkl�rung des oder der Kandidaten.

4. Vorschl�ge f�r die Wahl der Rechnungspr�fer m�ssen von Dritten eingereicht werden. Sie k�nnen sich selbst nicht vorschlagen und geh�ren nach der Wahl nicht dem Vorstand an.

5. Die Mitgliederversammlung bestimmt durch Zuruf einen dreik�pfigen Wahlausschuss, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden w�hlt.


� 15 Satzungs�nderung

Eine �nderung der Satzung kann nur in der Mit-gliederversammlung beschlossen werden. Es ist eine Mehrheit von 75% der erschienenen Mit-glieder erforderlich. �nderungen der Satzung bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister.


� 16 Aufl�sung

1. Eine Aufl�sung der tgm muss von mindestens 75% aller Mitglieder schriftlich beantragt werden. Abwicklung und Verteilung des restlichen Verm�gens erfolgt nach Ma�gabe dieses Paragraphen in der dazu einberufenen Mitgliederversammlung.

2. Bei Aufl�sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f�llt das Verm�gen des Vereins an die K�rperschaft des �ffentlichen Rechts:
St�dtisches Berufliches Schulzentrum
80335 M�nchen, Pranckhstra�e 2.
Das Geld soll f�r die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln f�r die Typografie-Ausbildung in der grafischen Industrie verwendet werden.